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Häufig
gestellte
Fragen

  • Welche Dienstleistungen bietet Eli die Fee an?
    Wir unterstützen Senioren in folgenden Bereichen: Hauswirtschaft Bügeln, Fensterputzen, Hausflurreinigung, … Begleitung außer Haus Arztbesuche Einkäufe Friseurbesuche … Unterhaltung Gedächtnistraining Freizeitgestaltung Gemeinsames Kochen … und vieles mehr.
  • Bietet Eli die Fee auch Pflege an?
    Eli die Fee ist ein reiner Seniorendienst, nicht zu verwechseln mit einem Pflegedienst. Das bedeutet, dass Pflege kein Teil unseres Angebotes ist.
  • Wie wird man Kunde?
    1. Rufen Sie bei uns an oder füllen sie ein Kontaktformular aus 2. Bei einem ersten Telefonat werden Sie umfassend beraten und Ihre Fragen werden beantwortet. 3. Sie erhalten einen Rückruf vom Außendienst und vereinbaren einen Termin für das Beratungsgespräch. 4. Ein Außendienstmitarbeiter fährt zu Ihnen nach Hause, berät Sie und klärt offene Fragen. 5. Vertragsabschluss 6. Ein Mitarbeiter der Betreuungsdienstleitung stimmt mit Ihnen via Telefon Ihren ersten Termin ab.
  • Müssen Kunden für die Kosten aufkommen ?
    Sobald ein Pflegegrad vorliegt, darf Eli die Fee Seniorendienst GmbH als verifiiziertes, eingetragenes Unternehmen mit den Pflegekassen abrechnen. Auf Wunsch können Kunden unsere Dienstleistung privat bezahlen.
  • Wie viel beträgt der Stundensatz?
    Unser aktueller Stundensatz beträgt 31,25 Euro.
  • Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es?
    Wir können mit den Pflegekassen über folgenden Budgets abrechnen: 1. Betreuungsleistung 2. Kurzzeitpflege 3. Kombi Leistung 4. Verhinderungspflege
  • Was steht Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad (neben bspw. den Betreeungsdienstleistungen) noch zu?
    Pflegehilfsmittel Notrufsystem Wohnumfeldverbesserung
  • Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
    Zu den Pflegehilfsmitteln, die die Pflegekasse übernimmt, gehören: Handschuhe Fingerlinge Händedesinfektion Flächendesinfektion Bettschutzunterlagen Mundschutz Schutzschürzen
  • Wer trägt die Kosten eines Hausnotrufsystems?
    Ein Hausnotrufsystem zählt zu den anerkannten Hilfsmitteln für Senioren. Bei Pflegebedürftigkeit wird i. d. R. ein Zuschuss von 23 Euro pro Monat zum Hausnotrufsystem gewährt. Für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad ist somit zu bestimmten Bedingungen der Hausnotruf kostenlos. Weitere Informationen zum Libify-Notrufsystem finden Sie unter https://www.libify.com/
  • Wer bezahlt eine Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme?
    Die gesetzlichen Pflegekassen können einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme übernehmen. Voraussetzung ist nach der gesetzlichen Vorschrift (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dass die Wohnumfeldverbesserung zur Pflegeerleichterung im häuslichen Bereich beiträgt oder diese durch die Maßnahme überhaupt erst ermöglicht wird. Eine Zuschussgewährung ist im Einzelfall auch dann möglich, wenn dadurch beim Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt werden kann.
  • Welche Maßnahmen gelten als Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme?
    Eine Zuschussgewährung nach § 40 Abs. 4 SGB XI von bis zu 4.000 Euro ist für folgende Maßnahmen/technischen Hilfen im Haushalt zu gewähren: Austausch der Badewanne durch eine ebenerdige Dusche Türverbreitung Rampe Treppenlift Aufzüge Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe Umzug Einbau und Umbau von Mobiliar
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